Entsorgungsfachbetrieb

Als Kunde können Sie beste Qualität und die strikte Befolgung der geltenden Gesetze, Auflagen und Richtlinien erwarten.

Unsere Qualifikation ist durch die Zertifizierung zum staatlich anerkannten Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dokumentiert und staatlich anerkannt.